Digitale Integrität Schweiz

Neuigkeiten für Grundrechte

Offener Brief: AHV-Nummer als Steuer-TIN: den Entscheid von 2015 korrigieren

2015 hat das Parlament beim automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (Geschäft 15.046, AIAG, SR 653.1) eine Sachlage konstruiert, die sich heute als datenschutzrechtlich und digitalpolitisch unhaltbar erweist. Der von der G20 beauftragte und von der OECD 2014 beschlossene Common Reporting Standard (CRS) verlangt eine Steueridentifikationsnummer (TIN). Er schreibt nicht vor, dass dies die Sozialversicherungsnummer sein muss.

Medienmitteilung: E-ID darf keiner kommerziellen Nutzung zugeführt werden

Die E-ID darf keiner kommerziellen Nutzung zugeführt werden. Das forderte gestern (3. September 2026) die Digitale Integrität Schweiz am Beiratstreffen Digitale Schweiz des Bundes. "Eine kommerzielle Verwendung staatlich bereitgestellter Identitätsdaten ist nicht kompatibel mit den Grundsätzen einer liberalen Demokratie. Über die E-ID darf kein Ausbau eines staatlich-industriellen Überwachungskomplexes erfolgen.“, so Nicole Rüegger Co-Präsidentin der Digitalen Integrität Schweiz.

Medienmitteilung: Bundesgerichtsentscheid zur E-ID-Abstimmungsbeschwerde

Das Referendumskomitee E‑ID‑Gesetz-NEIN begrüsst, dass das Bundesgericht mit dem heutigen Entscheid die Rolle der Transparenz in der Politikfinanzierung gestärkt hat, indem es die Wichtigkeit des Transparenzregisters anerkennt. Gleichzeitig hat es jedoch den Rechtsschutz für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche in Zukunft eine Abstimmungsbeschwerde führen wollen, eingeschränkt.