Offener Brief: AHV-Nummer als Steuer-TIN: den Entscheid von 2015 korrigieren
2015 hat das Parlament beim automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (Geschäft 15.046, AIAG, SR 653.1) eine Sachlage konstruiert, die sich heute als datenschutzrechtlich und digitalpolitisch unhaltbar erweist. Der von der G20 beauftragte und von der OECD 2014 beschlossene Common Reporting Standard (CRS) verlangt eine Steueridentifikationsnummer (TIN). Er schreibt nicht vor, dass dies die Sozialversicherungsnummer sein muss.