Offener Brief: AHV-Nummer als Steuer-TIN: den Entscheid von 2015 korrigieren
Sehr geehrter Herr Bundespräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte
Sehr geehrte Damen und Herren National- und Ständeräte
Wir wenden uns öffentlich an Sie.
2015 hat das Parlament beim automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (Geschäft 15.046, AIAG, SR 653.1) eine Sachlage konstruiert, die sich heute als datenschutzrechtlich und digitalpolitisch unhaltbar erweist.
Sachverhalt
Der von der G20 beauftragte und von der OECD 2014 beschlossene Common Reporting Standard (CRS) verlangt eine Steueridentifikationsnummer (TIN). Er schreibt nicht vor, dass dies die Sozialversicherungsnummer sein muss.
Der Bundesrat schlug damals eine eigene Steueridentifikationsnummer vor. Das wäre der datenschutztechnisch sichere Weg gewesen. Die Kantone opponierten mit Kostenargumenten. Der Ständerat entschied sich deshalb für die AHV-Nummer, der Nationalrat folgte. Schlussabstimmung beider Räte: 18. Dezember 2015.
Seither gilt im AIAG: TIN für natürliche Personen = AHV-Nummer.
Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/259/de
Geschäft: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150046
Warum das problematisch konstruiert ist
Die AHV-Nummer ist ein lebenslanger, eindeutiger Personenidentifikator. Das AHVG begrenzt ihre systematische Verwendung bewusst: Selbst Behörden dürfen sie nur verwenden, soweit das für eine gesetzliche Aufgabe erforderlich ist, und nur mit technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen. Private ohne ausdrückliche Grundlage dürfen sie nicht als Kunden-Identifikator speichern. Indem das Parlament sie zur TIN erklärt hat, liegt der staatliche Primär-Identifikator dennoch in privaten Kundenprofilen von Banken und Fintechs.
Innerhalb der Schweiz ist die Abfrage bei einem rein schweizerischen Steuerwohnsitz für den AIA-Export nicht nötig. International tätige Institute (etwa Revolut Bank UAB in Litauen) müssen die AHV-Nummer hingegen erheben, weil sie Schweizer Kunden an die ESTV zu melden haben. Genau so wird aus einer Steuerangabe ein dauerhafter Identifikator – zusammen mit Ausweis, Selfie, IBAN und Transaktionen.
Der vergleichbare Missstand zeigt sich bei Jugend+Sport: Seit der NDS 2022 müssen Vereine die AHV-Nummer von Kindern erfassen, damit der Bund Subventionen zuordnen kann – wieder keine sektorielle ID, wieder der staatliche Primär-Identifikator in einer weiteren Datenbank. Dasselbe gilt für die Schulen: Bildungsinstitutionen erfassen die AHV-Nummer der Schülerinnen und Schüler seit der Reform 2006/2008 für die Bildungsstatistik – und damit über die gesamte Bildungskarriere. Auch dies ist inakzeptabel und widerspricht einer sorgfältigen, verantwortungsvollen Digitalisierung.
Dieses Vorgehen stellt eine Zweckentfremdung der Sozialversicherungsnummer aus Verwaltungs- und Spargründen dar.
Wir unterstellen keine Absicht, sondern eine Fehleinschätzung der datenschutztechnischen Tragweite. Entscheidend ist die Korrektur.
Forderung
Wir ersuchen Bundesrat und Bundesversammlung,
den Entscheid von 2015 zu revidieren und eine eigene Steuer-ID zu schaffen, getrennt von der AHV-Nummer;
die Verwendung der AHV-Nummer als Kunden- und Meldeidentifikator durch Finanzinstitute aufzuheben und den Übergang zu regeln;
analog dazu für J+S, die Nationale Datenbank für Sport und die Bildungsstatistik sektorielle Identifikatoren vorzusehen, statt die AHV-Nummer von Kindern in Vereins-, Förder- und Schuldatenbanken zu legen
dem Parlament dazu unverzüglich eine Botschaft oder den Räten eine parlamentarische Initiative vorzulegen.
Die Digitalisierung ist ein fortlaufender Lern- und Anpassungsprozess. Wo sich bereits getroffene Entscheide nachträglich als problematisch erweisen, sind sie zu überprüfen und zu korrigieren. Das ist Teil einer funktionierenden Fehlerkultur – und Voraussetzung dafür, dass eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Digitalisierung in der Schweiz Realität werden kann.
Bitte behandeln Sie dieses Schreiben entsprechend nicht als erledigtes AIA-Detail von 2015, sondern als Aufforderung, den Missstand zu prüfen und zu beheben.