Digitale Integrität Schweiz

Medienmitteilung: Bundesgerichtsentscheid zur E-ID-Abstimmungsbeschwerde

Autor: J. S.
Datum: 21. April 2026 19:10

Das Referendumskomitee E‑ID‑Gesetz-NEIN begrüsst, dass das Bundesgericht mit dem heutigen Entscheid die Rolle der Transparenz in der Politikfinanzierung gestärkt hat, indem es die Wichtigkeit des Transparenzregisters anerkennt. Gleichzeitig hat es jedoch den Rechtsschutz für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche in Zukunft eine Abstimmungsbeschwerde führen wollen, eingeschränkt: Gegen problematische Einträge im Transparenzregister müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nun unverzüglich nach Publikation vorgehen, da sie sonst Gefahr laufen, die äusserst kurze Rechtsmittelfrist von drei Tagen zu verpassen. In der Praxis werden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern damit so gut wie verunmöglicht.

Im vorliegenden Fall führte diese formelle Voraussetzung dazu, dass das Gericht sich nicht mit der Zulässigkeit der Intervention der Swisscom beschäftigen konnte. In der öffentlichen Beratung stellte eine Mehrheit der Richterinnen und Richter gleichwohl fest, dass die Intervention klar unzulässig war. Leider wird diese Feststellung aus formellen Gründen nicht ins schriftliche Urteil einfliessen.

Die aus formellen Gründen nicht stattfindende Auseinandersetzung über die Rolle der Swisscom als staatlich beherrschtes Unternehmen ist insbesondere deshalb bedauerlich, da diese im weiteren Zusammenhang einer Kampagne gesehen werden kann, in der unterschiedlich motivierte, jedoch gleichgerichtete Interessen zusammenlaufen: Der Bund investierte 63'000 Franken in den Marketing‑Begriff «Swiyu», obwohl für die staatliche Kommunikation das Sachlichkeitsgebot gilt. Ein Bundesunternehmen (Swisscom) intervenierte mit 30'000 Franken und ist in mehreren Lobbyvereinen involviert, die ebenfalls im Abstimmungskampf mitgewirkt haben. Zwei grosse Medienkonzerne beteiligten sich mit insgesamt über 160'000 Franken am Abstimmungskampf — trotz ihrer demokratischen Rolle als «vierte Gewalt». Zudem wirkte die geballte Kraft der Privatwirtschaft und der Big‑Tech‑Lobby — unter anderem vertreten durch Palantir im Lobbyverein Digital Switzerland — über mehrere Organisationen und mit erheblichen finanziellen Mitteln für die Einführung der E‑ID.

Diese Akteure eint das Interesse an einer intensivierten Datensammlung: Der Staat sammelt diese aus Spar‑ und Effizienzüberlegungen, während die Privatwirtschaft durch die Monetarisierung von Nutzerdaten getrieben ist; gleiches gilt für private Medienkonzerne.

Strukturell zeichnet sich in dieser Abstimmungskampagne womöglich ein politisches Novum ab, das man als staatlich‑industriell‑medialen Überwachungskomplex bezeichnen könnte. Für die Gesellschaft stellt sich die grundsätzliche Frage, inwieweit eine solche Konstellation die Integrität der direkten Demokratie gefährden kann.